Entspannter Tierbesuch

Bitte halten Sie sich an unsere Regeln für uns, für Sie und für die Tiere.

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Tierpark-Ordnung unsere Regeln

Bitte beachten Sie diese Tierpark-Ordnung! Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Tierpark-Ordnung. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.

Das KALISTO ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.

1. Das Füttern der Tiere ist nur mit unserem Futter erlaubt!

Erlaubt ist das Füttern nur dort, wo Futter aufgestellt ist und auf die Möglichkeit zu füttern hingewiesen wird.
Das Wohlbefinden der Tiere ist wichtig. Deshalb erhält jedes das ihm bekömmliche, artgemäße Futter in angemessener Menge.
Unerlaubtes, zusätzliches Füttern durch Besucher ...

  • macht die Einhaltung artgerechter Diäten unmöglich
  • macht Tiere zu Verhaltenskrüppeln („Bettlern“)
  • führt häufig zum Erkranken oder auch zum Tod der Tiere
  • provoziert Kämpfe zwischen den Tieren
  • stört den Arbeitsablauf: satte Tiere wollen abends nicht in den Stall
  • erhöht das Verletzungsrisiko der fütternden Besucher

2. Innerhalb des Tierparks sollen sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen aufhalten.

Pflanzbarrieren, Bäume und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden.
Auch Pflanzen leben und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere und dürfen nicht verfüttert werden. Einige Gehege sind jedoch begehbar und sind somit eine Ausnahme.

3. Reizen und necken Sie die Tiere nicht, klopfen Sie nicht an die Scheiben! Viele Tiere haben tagsüber ihre natürliche Ruhephase. Halten Sie keine Schirme, Stöcke o. ä. in Reichweite der Tiere.

4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehege Einfriedungen! Barrieren und Gehege Einfriedungen sollen eine Sicherheitszone schaffen und vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen. Die begehbaren Gehege sind (durch Hinweisschilder) gekennzeichnet.

5. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen! Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tiere können an spielerisch verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere

6. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden!

7. Kinder unter 7 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Tierparkregeln beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des KALISTO Tierparkes bewegen. Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.

8. Das Fotografieren und Filmen sind nur zu privaten Zwecken und unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Besucher und Mitarbeiter gestattet. Das Bildmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch und Hobby im Bereich Fotografie dienen, Verwendung finden. Ausgeschlossen sind die kommerzielle Nutzung und der Verkauf der Fotos in jeglicher Form. Dies schließt auch Datenbanken und Fotobörsen, in denen Sie Ihre Fotos kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren anbieten, ein. Die KALISTO GmbH ist in diesem Fall nicht für die Einhaltung und das Vorliegen urheber- und/oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich, sondern dies liegt allein im Verantwortungsbereich derjenigen Person, welche die Fotos und Filmaufnahmen vornimmt. Die KALISTO GmbH behält sich die kommerzielle und werbliche Verwendung von Motiven aus dem Tierpark selbst vor.

9. Besucher haften der KALISTO gGmbH für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Tierpark-Ordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

10. Die KALISTO GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Tierpark-Ordnung entstehen.

11. Weisungen von Mitarbeitern der KALISTO GmbH zur Aufrechterhaltung des Tierparkbetriebes oder zur Durchsetzung der Tierpark-Ordnung ist Folge zu leisten.

12. Personen, die mit einer Jahreskarte den Tierpark besuchen und nicht am Erkennungssystem – auf der Karte gespeichertes Foto – teilnehmen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt ausweisen.
Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der vorgezeigten Jahreskarte durch die KALISTO GmbH. Hinsichtlich der datenschutzrelevanten Einzelheiten und Informationen dazu, verweist KALISTO gGmbH auf die diesbezügliche Datenschutzerklärung.

13. Verstöße gegen die Tierpark-Ordnung können durch Mitarbeiter der KALISTO GmbH mit einem Verweis aus dem Tierpark geahndet werden.